Reiseorganisation/Sprachen
Schönen guten Tag an alle da draußen :-)Nun wie man aus diesem Blog (ab Jahr 2012) entnehmen kann organisieren wir alles vielfach selbst :-)
Selbstorganisation:
a) Urlaub einreichen (frühzeitig ;-))
Mein Tipp: Erst wenn der Urlaubsschein unterschrieben ist, geht es weiter mit ...
b) Anreise:
Auto:
Nun diesmal bleiben wir ja innerhalb Europas und man kann bei Rundreisen hier am besten das eigene Auto nutzen. Bitte denkt daran.... die Strassen Richtung Osten werden nicht besser :-/
Flug:
Wenn man nur an einem Ort bleiben möchte, würde sich da natürlich auch ein Flug anbieten, aber bei einer 3 Länder-Tour nicht wirklich sinnvoll.
Zug:
Gibt über Deutsche Bahn einige Angebote, aber siehe Flug.
Zu Fuß,Schwimmen,Fahrrad:
Geht :-) nur nicht mit der Dauer des Urlaubes.
c) Maut
Ja es gibt in allen 3 Länder Maut und seid euch sicher die wird kontrolliert !!!!!!
Maut Österreich:
Seit 1. Februar 2014 muss die Vignette „Limette" auf der Windschutzscheibe kleben. Will man das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz befahren, ist eine gültige Vignette unerlässlich und bewahrt Pkw-Lenker vor einer möglichen Ersatzmautzahlung in Höhe von 120,- Euro. Die Vignette berechtigt zur Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Die Vignettenpflicht gilt für Pkw, Motorrad und leichte Wohnmobile.Die neuen Tarife für 2014 im Überblick
10-Tages-Vignette | 2-Monats-Vignette | Jahres-Vignette | |
---|---|---|---|
Motorrad | 4,90 |
12,40 |
32,90 |
Auto und Kfz bis einschl. 3,5t hzG |
8,50 |
24,80 |
82,70 |
Tarife in EUR, inkl. 20 % Ust., gültig ab 1. Dezember 2013
Kauft unbedingt bevor ihr in Österreich einfahrt, zu bekommen sind die Vignetten an Tankstellen vor der Grenze. Es wird knallhart kontrolliert !
Maut Ungarn:
Die Erhebung einer Maut in Ungarn erfolgt auf den Autobahnen M1, M3, M5, M6, M7, M30 und M35. Es wird Maut für alle Fahrzeuge erhoben.Für PKWs gibt es Vignetten für zehn Tage, einen Monat oder ein Jahr. Die Zulassungsnummer der PKWs wird gespeichert und man erhält lediglich eine Bestätigung. Es wird nichts hinter die Windschutzscheibe geklebt, die Überprüfung der bezahlten Maut wird elektronisch über das registrierte Kennzeichen durchgeführt. Das Kennzeichen wird dabei ohne Trennzeichen gespeichert, sodass beispielsweise zwischen „G-ULF1“ und „GU-LF1“ nicht unterschieden wird. Die Maut kann bei fast jeder Tankstelle bezahlt werden. Die Buchung der Mautgebühr ist mit Kreditkarte auch über das Internet möglich.Die Állami Autópálya Kezelő Zrt ist die für die Kontrolle bestimmte Organisation. Die für die Feststellung benötigte Datensammlung erfolgt über 74 ortsgebundenen Mautkontrollstationen und mit Hilfe von ca. 100 Fahrzeugen.Über die Registrierung kann so nachvollzogen werden, ob und welches Fahrzeug zur Nutzung des Straßenabschnittes berechtigt ist.
Wir selber haben ca 6 Mal Extra-Fahrzeuge gesehen... also nehmt das nicht auf die leichte Schulter.
Maut Slowakei:
Gebührenpflichtig in der Slowakei sind
Autobahn- und Schnellstraßen bzw. einige ausgewählte Abschnitte auf den
Straßen der sog. 1. Klasse/Bundesstraße) in der Gesamtlänge von 2033 km
(Angabe der Nationalen Autobahngesellschaft). Fahrzeuge bis
3,5 t sind vignettenpflichtig, im Falle eines Fahrzeugs unter 3,5 t mit
Anhänger, deren Gesamtgewicht 3,5 t überschreitet, sind beide Teile des
Sattelzuges mit einer Vignette zu versehen. Die Vignettenpreise für das
Fahrzeug und den Anhänger sind gleich, ihr Design ist unterschiedlich.
Für das Jahr 2013 gelten folgende Preise:
* Tagesvignette: nicht erhältlich
* 10-Tage-Vignette: 10,00 Euro
* 30-Tage-Vignette: 14,00 Euro
* Jahresvignette (gültig vom 1. 1. 2013 bis zum 31. 1. 2014): 50,00 Euro
d)Eines der wichtigen: Unterkunft...
Nun hier ist es definitiv Geschmackssache. Ich persönlich komme, da ich Land und Leute kennen lernen möchte und es eh ein 3-Ländertrip wird, mit Jugendherbergen oder Backpackerhostels aus. Ein Bett/Schrank und zumeist eine Dusche mit auf dem Zimmer ... reicht.
e) Sprache:
Man sollte wenigstens "Bitte", "Danke", "Schönen guten Tag", "Ich nutze Multimillionen Dollar Technik, um Tupperdosen im Wald zu finden" :-D in der jeweiligen Landessprache können, um nicht ganz peinlich dazustehen. Den Rest lässt sich mit meinem rudimentärem Englisch und Händen und Füßen klären :-).
So dachten wir, dazu später mehr
f) Spezialitäten:
Was möchte ich Essenstechnisch unbedingt in diesen Ländern mal probieren????
g) Einreise/Zollbestimmungen ... EU sei Dank kein Problem :-).
h) Währungen:
Nun Ungarn hat noch keinen Euro und so muss man klären, wie man am günstigsten in Ungarn an Geld kommt. Auch hierzu später mehr.
h) Letzter Punkt Verkehrsregeln:
Österreich
- Seit Mai 2011 müssen Kinder unter 12 Jahren beim Radfahren einen Helm tragen
- Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben (außer mit Bodenmarkierungen wurden ausdrücklich Abstellplätze markiert)
- Im Parkverbot darf bis zu 10 min. gehalten werden
- Gelbe Zick-Zack-Linien bedeuten Parkverbot
- Parken in Kurzparkzonen (Achtung: nur Anfang und Ende werden mit Schild angezeigt) ist in den meisten Fällen gebührenpflichtig
- Überholverbot innerhalb 80 m vor/nach Bahnübergängen
- An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind
- Post- und Linienbussen bei An- und Abfahrt von Haltestellen Vorrang einzuräumen
- Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen (mit Seil oder Stange): 40 km/h
- Unfallmeldegebühr (sog. Blaulichtgebühr) von 36 €, wenn bei Unfall Polizei nur zu Beweissicherung gerufen wird, obwohl ein Austausch der Daten der Unfallbeteiligten möglich war und keine Personenverletzungen vorliegen
- Unerlaubtes Parken auf Privatgrund kann mit Besitzstörungsklage (verbunden mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten) geahndet werden
- Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, max. 1.800 kg Achsgewicht und mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern dürfen zwischen dem 15. November und dem ersten Montag nach Ostermontag Spikesreifen (immer auf allen Rädern!) nutzen. Ein genormter Spikesaufkleber am Heck ist Pflicht (bei OEAMTC erhältlich). Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Spikesreifen auf der Landstraße beträgt 80 km/h, auf der Autobahn 100 km/h.
- PKW, Kombis und LKW bis 3,5 t zGG müssen bei winterlicher Witterung (insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis) mit Winterreifen oder mit Schneeketten an den Antriebsrädern ausgestattet sein, wenn sie in Betrieb genommen werden sollen. Bei Verstößen drohen 35,- Euro (Organstrafverfügung),.bei Gefährdung im Rahmen eines Strafverfahrens sogar Strafen bis zu 5.000,- Euro! Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 15. April jeden Jahres.
- Warnwestenpflicht: Mitführverpflichtung und Verwendungspflicht (bei Verstößen Organstrafverfügung von 14 EUR vor Ort, bei Anzeige bis zu 2.180 EUR Verwaltungsstrafe möglich!) im Fall einer Panne oder eines Unfalls außerorts sowie beim Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen/Autostraßen (Motorradfahrer sind von der Pflicht ausgenommen)
- Am 1.1.2008 ist die Tagfahrlicht- Pflicht für mehrspurige Kfz wieder entfallen. Es ist allerdings nicht verboten tagsüber mit Licht zu fahren.
- Vignetten, soweit erforderlich, dürfen nur auf der Windschutzscheibe aufgeklebt und nicht von Tönungsstreifen verdeckt werden. Bei Verstößen gegen diese Klebevorschrift droht Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro, wenn man nicht vor Ort bezahlt sogar eine Geldstrafe von min. 400 Euro. Fahrern ohne Vignette haben eine Geldstrafe zwischen 400 und 4.000 Euro zu erwarten
- nicht aufgeklebte oder manipulierte Vignetten werden mit 240 Euro Ersatzmaut oder Strafe von min. 400 Euro geahndet.
- Lichtpflicht auch am Tage
- während des gesamten Überholvorgangs ist zu blinken
- Schul- und Kinderbusse dürfen nicht überholt werden, wenn sie zum Ein- oder Aussteigen halten
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- Winterreifenpflicht vom 15.11. bis 15.3. d.J.
- Zollfrei dürfen 10 L Reservesprit eingeführt werden
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
- Beim Abschleppen müssen Warndreiecke an der Front des schleppenden und am Heck des Geschleppten Fahrzeugs angebracht sein
- Bei winterlichen Straßenbedingungen ist Winterausrüstung (Winterreifen mit Kennzeichnung M+S und mindestens 3 mm Profiltiefe oder Sommerreifen mit min. 3 mm Profiltiefe und Schneeketten an Bord) vorgeschrieben
- Nutzung von Spikesreifen ist nicht erlaubt
- Parken in Stadtzentren: bei weißen Linien ist das Parken für max. 2 Stunden und gegen Parkticket erlaubt
- blaue Linien erlauben in der Regel freies Parken bis ma. 30 Minuten
- Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitzen Platz nehmen
- Überholverbot zwischen 6-22 Uhr für LKW, Transporter über 7,5 t zGG und Lastzüge auf zweispurigen Autostraßen und Autobahnen
- Verkehrsverbote für Budapest bei Smogalarm: zwischen 6 Uhr und 22 Uhr dürfen dann an ungeraden Tagen nur Fahrzeuge mit ungeraden Zahlen auf dem amtlichen Kennzeichen, an geraden Tagen nur Fahrzeuge mit geraden Zahlen auf dem amtlichen Kennzeichen fahren, Verstöße werden mit rund 282 € geahndet
- Im Zentrum von Budapest darf nur mit spezieller Genehmigung gefahren werden
- Falschparkende Kfz dürfen durch Radklammern so lange blockiert werden, bis die fällige Geldbuße bezahlt ist
- Autofahrer mit gültigem Behindertenausweis im Auto dürfen alle gebührenpflichtigen Parkflächen kostenlos benutzen
- Vor Bahnübergängen gilt innerorts 30 km/h und außerorts 40 km/h bei der Überquerung 5 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Lichtpflicht gilt außerhalb geschlossener Ortschaften auch tagsüber
- gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot (Abschleppgefahr ist hoch!)
- Überholverbot in Kurven, auf Kreuzungen und an Eisenbahnübergängen
- Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprechanlage erlaubt
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- Im Winter ist das Mitführen von Schneeketten empfehlenswert, da ohne sie die Einreise verweigert werden kann, wenn wegen der Schneeverhältnisse die Schneekettenpflicht angeordnet wird
- Reservekraftstoff darf weder ein- noch ausgeführt werden
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
- Radfahrer müssen ab dem 1.Juli 2007 nachts und bei schlechter Sicht eine Warnweste tragen.
- Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitzen Platz nehmen
Eine grüne Versicherungskarte für die Einreise mit dem Auto ist noch notwendig.
Autodiebstähle
Bei Reisen nach Ungarn sollte man die gleichen Vorsichtsregeln walten lassen wie bei Aufenthalten in anderen, von Touristen stark frequentierten Ländern.
Die gegen Reisende gerichtete Kriminalität in Ungarn übersteigt nicht das in anderen europäischen Urlaubsländern übliche Maß. Die Zahl der Autodiebstähle ist seit Mitte der 1990er Jahre zurückgegangen. Trotzdem sind Autos von Touristen, vor allem neue, deutsche Fabrikate weiterhin begehrte Objekte von Autodieben. Es wird empfohlen, sein Fahrzeug nur auf bewachten Parkplätzen abzustellen und insbesondere keine Wertsachen oder Wagenpapiere im Inneren des Autos zurückzulassen.
Außerhalb Budapests sowie auf den Autobahnen sollte man bei Polizeikontrollen Umsicht walten lassen. In der Vergangenheit kam es gelegentlich zu räuberischen Übergriffen durch als Polizisten verkleidete Straftäter, die eine angebliche Polizeikontrolle zur Plünderung der Opfer nutzten. „Echte“ Polizisten tragen eine vollständige, korrekte Polizeiuniform und bewegen sich in Streifenwagen mit der Aufschrift „Rendörség“ (Polizei). Jeder ungarische Polizist trägt zudem eine Plakette mit einer individuellen fünfstelligen Dienstnummer, die an der linken Uniformbrusttasche getragen wird, und besitzt einen modernen Dienstausweis im Scheckkartenformat.
Auch sollte man sich vor „freundlichen Helfern“ in Acht nehmen, welche auf einen – meist nicht vorhandenen - Schaden am Fahrzeug aufmerksam machen und somit den Fahrer zum Anhalten bewegen wollen. Halten Sie nicht am Straßenrand, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle weiter und prüfen Sie das Auto dort auf Schäden.
Touristische Attraktionen sind wie überall auch beliebte Treffpunkte von Taschendieben. In Budapest sind dies das Burgviertel, die Zitadelle und die große Markthalle an der Freiheitsbrücke. Auch an den Bahnhöfen, an den Schaltern der U- und Straßenbahnen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist Vorsicht angezeigt.
Einladungen in der Budapester Innenstadt zu einem gemeinsamen Gaststättenbesuch, zumeist von Frauen ausgesprochen, sollte mit Vorsicht begegnet werden. Hierbei handelt es sich fast immer um Lokalitäten, in denen stark überteuerte Rechnungen ausgestellt werden und diese auch rigoros eingetrieben werden.
Einbrüche und Diebstähle in Ferienwohnungen, auch
in Anwesenheit der Bewohner, sind, vor allem rund um den Balaton
(Plattensee), leider keine Seltenheit. Auch dort sollten über einen
längeren Zeitraum keine wichtigen Papiere, Pässe, Bargeld etc.
zurückgelassen werden.
Hinweis für Autofahrer mit deutschen Kurzzeitkennzeichen
Nachdem seit 01.07.2012 vermehrt Autofahrern mit
deutschen Kurzzeitkennzeichen („gelbe Kennzeichen“) die Ein- bzw.
Durchreise nach Ungarn verweigert wurde oder gar die Nummernschilder
abgenommen wurden, rät die Botschaft dringend davon ab, bei Reisen nach
oder durch Ungarn auf die Duldung des deutschen Kurzzeitkennzeichens
seitens der ungarischen Behörden zu vertrauen. Zwar regt die
EU-Kommission in ihrer Mitteilung vom 14.02.2007 die Mitgliedstaaten
dazu an, ausländische Kurzzeitkennzeichen gegenseitig anzuerkennen,
Ungarn hat seine Zustimmung hierzu jedoch bisher nicht erteilt. Zu
beachten ist, dass ein Rechtsanspruch auf die Anerkennung der
jeweiligen Zulassungen für Kraftfahrzeuge in den einzelnen
Mitgliedstaaten nach derzeitigem Rechtsstand nicht besteht.
Halter sollten daher bei Reisen nach oder
durch Ungarn bis auf weiteres auf ein so genanntes Ausfuhrkennzeichen
(„rotes Kennzeichen“) zurückgreifen.
In den Medien ist oft von Autodiebstählen in Polen zu hören. Manchmal
wird auch vor Reisen mit dem Auto nach Polen gewarnt. Auch wenn die
Berichte oft übertrieben sind, sollten Sie vorsichtig sein und Ihren
Wagen auf bewachten Parkplätzen abstellen, die Sie auch in vielen
kleinen Städten und in Touristenzentren finden. Achten Sie auf
Parkschilder mit dem Zusatz "strzeżony - 24 h". Diese Parkplätze werden
rund um die Uhr bewacht. Die Parkgebühren sind relativ niedrig.Die Slowakische Republik ist ein sicheres Reiseland.
Kleinkriminalität in Form von Taschendiebstahl und Wageneinbruch kommt vor allem in den Touristenzentren (Bratislava, Hohe Tatra, Kurorte) häufig vor. Auch Diebstähle in Hotels sind nicht auszuschließen.
Reisende werden auch auf die erhöhte Diebstahlgefahr bei Pkw-Reisen hingewiesen. Insbesondere neuere Fahrzeuge der Marken BMW, Mercedes, Audi und VW mit ausländischen Kennzeichen sind gefährdet, selbst wenn sie mit einer elektronischen Wegfahrsperre versehen sind.
Seit einiger Zeit häufen sich auf der Autobahn zwischen Brno/Brünn und Bratislava Überfälle, bei welchen der Fahrer zum Halten gebracht wird, indem die Diebe mittels Handzeichen signalisieren, mit dem Auto stimme etwas nicht. Auch auf Rastplätzen bzw. an Tankstellen im Stadtgebiet Bratislava, aus/in Richtung Brünn/Prag, Wien, Budapest und Trnava/Zilina wurden in mehreren Fällen Reisende angesprochen und auf angebliche Defekte am Fahrzeug hingewiesen, währenddessen Wertsachen aus dem Fahrzeug entwendet wurden. In anderen Fällen wurden an Tankstellen Pkw unbemerkt beschädigt (z.B. Reifen angeschlitzt), so dass sie nach kurzer Zeit am Straßenrand liegen blieben. Dann boten die Diebe ihre Hilfe an und nutzten die Notsituation, um Wertsachen aus dem unverschlossenen Auto zu stehlen. In diesen Autobahnabschnitten ist daher erhöhte Wachsamkeit angeraten.
Straßenverkehr:
Slowakische Straßen sind mitunter in schlechtem
Zustand (Fahrbahnbelag, mangelhafte Beschilderung auch an Baustellen,
fehlende Fahrspurbegrenzungslinien und Leitbaken). Vor allem bei
Baustellen wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und langsamer sowie
angepasster Fahrweise geraten. Bitte verhalten Sie sich im eigenen
Interesse bei Verkehrskontrollen kooperativ.
Slowakische Polizeibeamte sind berechtigt,
Verkehrsstrafen in einer Höhe von 30 bis zu 650 Euro zu verhängen. Die
Höhe der Strafe fällt dabei in das Ermessen des Polizeibeamten.
Verlangen Sie eine Quittung für die bezahlte Strafe; handeln Sie keine
Gefälligkeitszahlungen aus. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen,
notieren Sie bitte den Namen des Beamten. Er ist zum Tragen eines
Namensschildes verpflichtet.
Verständigen Sie bei Unfällen sofort die Polizei,
die einen Dolmetscher beiziehen muss (mitunter kann die Wartezeit
mehrere Stunden betragen). Unterschreiben Sie keine Dokumente, die Sie nicht verstehen (z.B. Polizeiprotokoll, Schuldeingeständnis).
Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille. Bei Verstößen kann die
Polizei den Führerschein entziehen und Polizeigewahrsam anordnen. Fahren
unter Alkoholeinfluss ist eine Straftat mit einer Strafandrohung bis zu
einem Jahr Freiheitsentzug.
Geschwindigkeitsüberschreitungen können mit einem Bußgeld bis zu 650 Euro geahndet werden.
Autobahnen und teilweise auch Schnellstraßen sind
vignettenpflichtig. Wer ohne Vignette angetroffen wird, zahlt in der
Regel die zehnfache Gebühr einer Monatsvignette.
Ergänzende Informationen zur Vignettenpflicht, den
Grenzübergängen und den internationalen Flughäfen der Slowakei finden
Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in
Pressburg: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.pressburg.diplo.de/
Sonstige Hinweise
In der Slowakei gibt es noch ca. 800 frei lebende Bären. Bitte verhalten Sie sich in Waldgebieten entsprechend vorsichtig.
Das brauchte einige Zeit, um alles zu behalten :-)
LG Rainer
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